Häufige Behauptungen im Quellencheck
Sind alle gelisteten Gesundheits-Apps gleich gut belegt?
Bei DiGA wird zwischen vorläufiger und dauerhafter Aufnahme unterschieden. Der Status muss berücksichtigt werden; das Wort „gelistet“ allein beschreibt die Nachweislage nicht vollständig. [1]
Allgemeine Information für Erwachsene. Keine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung; kein Ersatz für Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
Quellen & Bearbeitungsstand
- Bundesportal: Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis ↗
Amtliche Verfahrensinformation zu vorläufiger und dauerhafter Aufnahme in Deutschland; keine Produktempfehlung. Abgerufen: 29. Oktober 2026.
Aus einem bestehenden Artikel zusammengestellt: 31. Oktober 2026. Quellenstand des Artikels: 29. Oktober 2026. Mit KI-Unterstützung erstellt; unabhängige medizinische Fachprüfung steht aus. Redaktionell zusammengestellt; eine unabhängige medizinische Fachprüfung hat nicht stattgefunden.
Verantwortlich: Mario V.W.B.R. Obst. Bekannte Einschränkungen und die Verwendung der Quellen stehen beim jeweiligen Beleg. Ein Quellenabgleich ist kein Veröffentlichungsdatum der Originalquelle.